Das musst du über Steuern als Grenzgänger wissen!

Du wohnst in Österreich (z. B. in Vorarlberg) und hast einen neuen Job in der Schweiz oder Liechtenstein in Aussicht? Gratuliere! Vielleicht beginnst du bald ein neues Abenteuer und möchtest als angehender Grenzgänger auch steuerlich davon profitieren. Was du als Grenzgänger alles über Steuern und deine Einkommenssteuererklärung wissen musst, erfährst du kompakt in diesem Blog. Gerne beraten wir dich bei Easyjack unkompliziert und kostenfrei – damit du vor deinem Arbeitsstart den Überblick hast!

Steuern zahlen als Grenzgänger: Das solltest du beachten!

Table of Contents

Steuerberatung für angehende Grenzgänger

Wir wissen, wie wichtig es für dich als angehenden Grenzgänger ist, deinen Nettolohn zu kennen, bevor du ein Jobangebot in der Schweiz oder in Liechtenstein
annimmst. Deshalb unterstützen wir dich bei 
Easyjack  mit einer genauen Lohnberechnung, die alle wichtigen Faktoren wie Quellensteuer und Einkommenssteuer
berücksichtigt. Wir schauen uns kostenlos deine individuelle Situation an und ermitteln dein tatsächliches Gehalt nach Abzug aller Steuern, Versicherungen und Abgaben. Danach kannst du entscheiden, ob sich der Schritt über die Grenze für dich lohnt. Falls ja, übernehmen wir gerne auf Wunsch die Abwicklung deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung während deiner Tätigkeit im Ausland. 

Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger

Wenn du in Vorarlberg wohnst, aber in Liechtenstein oder der Schweiz arbeiten willst, möchtest du natürlich wissen, was dir von deinem Gehalt zum Leben bleibt. Mit unserem online Brutto-Netto-Rechner kannst du gleich dein tatsächliche Nettoeinkommen nach Abzug aller Steuern und Versicherungen schon mal anfragen und vorberechnen. Nutze dafür unseren kostenlosen Easyjack-Steuerrechner, er dient als erste Orientierung, welche Steuern in welcher Höhe für dich als Grenzgänger im jeweiligen Land anfallen.

Einkommenssteuer als Grenzgänger

Als Erstes musst du wissen, dass du als Grenzgänger deine Einkommenssteuererklärung (auch Arbeitnehmerveranlagung genannt) sowohl in Österreich als auch im Arbeitsland, also in der Schweiz oder in Liechtenstein, abgeben musst. Es gibt aber ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen Ländern, das sicherstellt, dass du NICHT in beiden Staaten auf dasselbe Einkommen Steuern zahlst. Für Grenzgänger gelten hinsichtlich der Besteuerung
spezifische Regeln und Freibeträge.
 

Das Doppelbesteuerungsabkommen  zwischen Österreich und der Schweiz oder Liechtenstein hat direkte Auswirkungen auf deine Besteuerung. Dein Wohnsitz und der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen spielen eine entscheidende Rolle. In den meisten Fällen führt das dazu, dass du in Österreich steuerpflichtig bist.

Grenzgänger zwischen Österreich und der Schweiz

Du wohnst in Österreich und wirst in der Schweiz arbeiten. Du giltst als Grenzgänger, wenn du täglich, mindestens jedoch 1x in der Woche, vom Arbeitsort zum Wohnort zurückkehrst. Die Besteuerung richtet sich in erster Linie nach deinem Wohnsitz. Bestehen jeweils in Österreich und in der Schweiz Wohnsitze, wirst du dort besteuert, wo du den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (z. B. Familie, Kinder) hast. 

Lässt sich dieser Mittelpunkt nicht bestimmten, wirst du in jenem Land besteuert, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Hast du diesen in beiden Vertragsstaaten (Ö und CH), ist die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Für Grenzgänger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und in der Schweiz arbeiten, bedeutet das in der Regel, dass du deine Steuern in Österreich an das Finanzamt abführen musst. 

In der Schweiz zahlst du als Grenzgänger lediglich eine Quellensteuer in der Höhe von 4,5% deines Einkommens sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Steuer kannst du dir bei der Steuererklärung in Österreich anrechnen, so dass nicht doppelt besteuert wird. 

Als Grenzgänger beim Finanzamt anmelden

 Wenn du in der Schweiz eine Tätigkeit annimmt, musst du dein neues Dienstverhältnis mittels Arbeitsvertrag beim zuständigen Finanzamt deines Wohnorts (z. B. Bregenz oder Feldkirch) anmelden. In der Schweiz übernimmt das dein Arbeitgeber. Daraufhin bekommst du eine Grenzgängermeldekarte sowie die Steuereinstufung.

 Bei der nächsten Steuererklärung in Österreich musst du als Grenzgänger dann die Arbeitnehmerveranlagung L1 sowie entweder das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular L17 oder das selbst ausgefüllte Formular L1i einreichen, um die Lohnsteuer in Österreich abzuführen. Das Finanzamt in Österreich berechnet auf Grundlage deiner Steuererklärung die vorläufige Steuerbelastung, die du dann zukünftig vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November) zahlen musst.

Als Grenzgänger im Homeoffice arbeiten

 Du giltst als Grenzgänger solange du bis zu 49,9% deiner Arbeiten im Homeoffice erledigst. Arbeitest du mehr als 49.9% im Homeoffice, geht deine Grenzgängerschaft verloren. Dann ändern sich auch deine Steuerpflicht und Abgaben.

Sonderzahlungen und Pendlerpauschale

 Sonderzahlungen werden in Österreich nur mit 6% steuerlich (Freibetrag EUR 620,00) begünstigt. Deshalb sollten Weihnachts- und Urlaubsgeld getrennt aufgeführt werden. Die Auszahlung des Lohns nicht 12 sondern 14 Mal kann einen Vorteil bringen. Bei der Steuererklärung solltest du auch die Pendlerpauschale berücksichtigen, die kann aufgrund des Pendelns in die Schweiz hoch ausfallen.

Steuerabsetzbeträge und Werbungskosten

 Bei deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung kannst du wie gewohnt Familienbonus, Kinderabsetzbetrag & Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener & Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrs- oder Pensionistenabsetzbetrag, Kindermehrbetrag in Anspruch nehmen. Deine Beiträge für die Krankenversicherung, Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Kirchen- oder Mitgliedsbeiträge & Co. sind unter Werbungskosten anzuführen und vermindern die Höhe der Einkommenssteuer.

Krankenversicherung als Grenzgänger

 Ein wichtiges Thema, über das du dich vor deinem Job informieren solltest. Du kannst dich bei der öffentlichen Krankenversicherung oder einer privaten

Krankenversicherung in Österreich oder in der Schweiz versichern lassen. Meistens lohnt sich eine private Krankenversicherung für Grenzgänger, weil sie oft günstiger ist und mehr Vorteile bietet. Hol dir bei Easyjack den kostenlosen Vergleich und lass dich gerne unverbindlich beraten!

MEHR ZUR KRANKENVERSICHERUNG

 

Abgaben auf deinen Bruttolohn in der Schweiz

  • 5,30 % AHV (staatliche Pensionskasse – 1. Säule)
  • 5.00 % BVG (Pensionskasse des Arbeitgebers – 2. Säule – steigt mit dem Alter)
  • 1,10% Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV)
  • 1,40 % NBU Beitrag (Nichtberufsunfallversicherung)
  • 0,39% Krankentaggeldversicherungsbeitrag (Unternehmensabhängig)
  • 4,5%    Quellensteuer* 

*die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird bei der Einkommenssteuererklärung in Ö gegenverrechnet. Die Bestätigung der bezahlten Steuer bekommst du von deinem Arbeitgeber.

Grenzgänger zwischen Österreich und Liechtenstein

Du wohnst in Österreich und wirst in Liechtenstein arbeiten. Du giltst als Grenzgänger, wenn du täglich, mindestens jedoch 1x in der Woche, vom Arbeitsort zum Wohnort zurückkehrst. Die Besteuerung richtet sich in erster Linie nach deinem Wohnsitz. Bestehen jeweils in Österreich und in Liechtenstein Wohnsitze, wirst du dort besteuert, wo du den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (z. B. Familie, Kinder) hast. 

Lässt sich dieser Mittelpunkt nicht bestimmten, wirst du in jenem Land besteuert, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Hast du diesen in beiden

Vertragsstaaten (Ö und FL), ist die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Für Grenzgänger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und in Liechtenstein arbeiten, bedeutet das in der Regel, dass du deine Steuern in Österreich an das Finanzamt abführen musst. 

In Liechtenstein zahlst du als Grenzgänger lediglich eine Quellensteuer in der Höhe von 4,0% deines Einkommens sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Steuer kannst du dir bei der Steuererklärung in Österreich anrechnen, so dass nicht doppelt besteuert wird. 

Als Grenzgänger beim Finanzamt anmelden 

Wenn du in Liechtenstein eine Tätigkeit annimmt, musst du dein neues Dienstverhältnis mittels Arbeitsvertrag beim zuständigen Finanzamt deines Wohnorts (z. B. Bregenz oder Feldkirch) anmelden. In Liechtenstein übernimmt das dein Arbeitgeber. Daraufhin bekommst du eine Grenzgängermeldekarte sowie die Steuereinstufung. 

Bei der nächsten Steuererklärung in Österreich musst du als Grenzgänger dann die Arbeitnehmerveranlagung L1  sowie entweder das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular L17 oder das selbst ausgefüllte Formular L1i einreichen, um die Lohnsteuer in Österreich abzuführen. Das Finanzamt in Österreich berechnet auf Grundlage deiner Steuererklärung die vorläufige Steuerbelastung, die du dann zukünftig vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November) zahlen musst.

 Als Grenzgänger im Homeoffice arbeiten

 Du giltst als Grenzgänger solange du bis zu 49,9% deiner Arbeiten im Homeoffice erledigst. Arbeitest du mehr als 49.9% im Homeoffice, geht deine Grenzgängerschaft verloren. Dann ändern sich auch deine Steuerpflicht und Abgaben. 

Sonderzahlungen und Pendlerpauschale 

Sonderzahlungen werden in Österreich nur mit 6% steuerlich (Freibetrag EUR 620,00) begünstigt. Deshalb sollten Weihnachts- und Urlaubsgeld getrennt aufgeführt werden. Die Auszahlung des Lohns nicht 12 sondern 14 Mal kann einen Vorteil bringen. Bei der Steuererklärung solltest du auch die Pendlerpauschale berücksichtigen, die kann aufgrund des Pendelns nach Liechtenstein hoch ausfallen. 

Steuerabsetzbeträge und Werbungskosten

 Bei deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung kannst du wie gewohnt Familienbonus, Kinderabsetzbetrag & Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener & Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrs- oder Pensionistenabsetzbetrag, Kindermehrbetrag in Anspruch nehmen. Deine Beiträge für die Krankenversicherung, Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Fortbildungs- und Umschulungskosten, Kirchen- oder Mitgliedsbeiträge & Co. sind unter Werbungskosten anzuführen und vermindern die Höhe der Einkommenssteuer. 

Krankenversicherung als Grenzgänger

 Ein wichtiges Thema, über das du dich vor deinem Job informieren solltest. Du kannst dich bei der öffentlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung in Österreich oder in Liechtenstein versichern lassen. Meistens lohnt sich eine private Krankenversicherung für Grenzgänger, weil sie oft günstiger ist und mehr Vorteile bietet. Hol dir bei Easyjack den kostenlosen Vergleich und lass dich gerne unverbindlich beraten!

MEHR ZUR KRANKENVERSICHERUNG

 

Abgaben auf deinen Bruttolohn in Liechtenstein

4,7 %                           AHV (staatliche Pensionskasse – 1. Säule)

300 – 400 CHF      BVG (Pensionskasse des Arbeitgebers – 2. Säule)

0,50%                         Arbeitslosenversicherungsbeitrag (ALV)

80 – 100 CHF          NBU Beitrag (Nichtberufsunfallversicherung)

0,27%                         Krankentaggeldversicherungsbeitrag (Unternehmensabhängig)

4,00%                        Quellensteuer

 

*die in Liechtenstein gezahlte Quellensteuer wird bei der Einkommenssteuererklärung in Ö gegenverrechnet. Die Bestätigung der bezahlten Steuer bekommst du von deinem Arbeitgeber. 

Ausnahme: Besteuerung im öffentlichen Landesdienst

Nach dem aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen sind Einkünfte bei Beschäftigung im öffentlichen Landesdienst in Liechtenstein z. B. in der öffentlichen Verwaltung, an Schulen, im Gesundheitswesen oder an der Universität ausschließlich in Liechtenstein steuerpflichtig. 

Steuererklärung mit Easyjack

Lass Easyjack die Details regeln: Wir berechnen deinen Nettolohn und die
zu erwartenden Steuerzahlungen in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.
Und wir helfen dir als Grenzgänger dabei, die richtige Krankenversicherung
zu finden!

Gründer von www.easyjack.at - Daniel Peric + Kopf von "Jack".

Du tust dir schwer beim Thema Steuern den Überblick zu behalten? Keine Sorge! Easyjack ist dein Kompass im Dschungel der Steuerzahlungen 🧭. Wir stehen dir mit Rat und Tat in allen steuerlichen Fragen zur Seite, berechnen deine Einkommenssteuer und erledigen gerne jährlich deine Arbeitnehmerveranlagung für dich!

Als Grenzgänger aus Österreich, speziell aus Vorarlberg, der in der Schweiz oder in Liechtenstein durchstarten will, verdienst du eine Beratung, die so klar ist wie die Bergluft an deinem zukünftigen Arbeitsort 🏔️. Easyjack ist dabei mehr als nur ein Tool: Wir sind dein Partner und sorgen dafür, dass du mit einem Lächeln in deine berufliche Zukunft startest.

Bereit für den kostenlosen Easyjack Rundum-Service? Wir finden nicht nur die beste Krankenversicherung, sondern haben ein Team, das sich auch bei Fragen rundum deine Steuern als Grenzgänger persönlich um dich kümmert 🤝!

Daniel Peric, CEO & Founder bei Easyjack

FAQ zu Steuern als Grenzgänger

Welche Steuern muss ich als Grenzgänger zahlen?

Du musst Einkommenssteuer sowohl in Österreich als auch in deinem Arbeitsland (Schweiz oder Liechtenstein) zahlen. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den Ländern wird jedoch verhindert, dass du auf dasselbe Einkommen doppelt besteuert wirst.

 

Wie berechne ich meinen Nettolohn als Grenzgänger?

Nutze dafür am besten unseren kostenlosen Brutto-Netto-Rechner auf Easyjack, um dein tatsächliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Steuern und Versicherungen zu ermitteln. Wenn du Fragen hast, melde dich einfach unverbindlich bei uns.

 

Muss ich mich beim Finanzamt als Grenzgänger anmelden?

Ja, wenn du in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitest, musst du dein Dienstverhältnis beim zuständigen Finanzamt deines Wohnorts (z. B. Bregenz oder Feldkirch) anmelden. Dein Arbeitgeber im Ausland übernimmt die Anmeldung dort. Anschließend bekommst du eine Grenzgängermeldekarte. Diese solltest du beim Fahren über die Grenze in der Regel dabeihaben.

 

Wie reiche ich meine Arbeitnehmerveranlagung als Grenzgänger ein?

Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung (auch Arbeitnehmerveranlagung genannt) musst du als Grenzgänger in Österreich die Arbeitnehmerveranlagung L1 sowie entweder das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular L17 oder das selbst ausgefüllte Formular L1i einreichen, um die Lohnsteuer abzuführen. Wir bei Easyjack erleichtern dir dabei den Prozess und stellen sicher, dass alle relevanten Absetzbeträge berücksichtigt werden.